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A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch die Fotografin/den Fotografen. Geschäftsbedingungen des
Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen
wird, wird hiermit widersprochen.
3. Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage
in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger
Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
4. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben
des Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
5. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Urhebers.
Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur
Verfügung gestellt. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben
und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb
von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob
der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Durch die
Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche
nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller
weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
6. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben
7. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art
und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage
durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch
nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Fotografin/des Fotografen berechnet. Macht der
Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar
anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen
verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-. Expeditionsaufnahmen und sonstige unter
ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein
Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck,
Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und
bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein
Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare
Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten
für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt
insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur
über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur
Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen mindestens einen Aufschlag von 50% des jeweiligen Grundhonorars.
7. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial
ganz oder teilweise nutzen will, ist die Fotografin/der Fotograf berechtigt, ihm die Vergabe
von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
8. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial
(Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb
der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen
im Einzelfall vereinbart werden. Bildmaterial, an dem der
Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder der Fotografin /des Fotografen gegenüber eine
Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren
längstens 90 Tage nach Erhalt, zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im
Einzelfall vereinbart werden.
9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht
erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
10. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer
(Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben
wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang
des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau
anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- Urheberrechte
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Sowie grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom
Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).
Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von der
Fotografin/dem Fotografen nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich
eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder
sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren,
Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort
sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind
unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an
Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers
sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen
unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet uns Auskunft
zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für
eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4. Digitale Speicherung, Weiterverwendung und Bearbeitung der gelieferten Bilder
ist ohne Zustimmung der Fotografin/des Fotografen untersagt. Die digitalen Bilddaten sind nach
Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte vom Verwender auf seinen Rechnern und
allen externen Datenträgern zu löschen.
5. Die Verwendung von gelieferten Bildern in Onlinediensten (Internet) bedarf
der Zustimmung der Fotografin/des Fotografen und muss gesondert honoriert werden.
6. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundgesetze des
Deutschen Presserats (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw.
Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine
abredewidrige oder Sinnentstellte Verwendung von Bild und Text übernehmen
wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender
etwaigen Dritten gegenüber schadenspflichtig.
7. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur
mit deren Namen oder redaktionell erfolgen.
8. Wir behalten uns die übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars
die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk,
und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen zweifelsfrei
Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die
Fotografin/den Fotografen von aus
der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder
andere Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den
Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.
4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. 25 VerlagsG mindestens ein
vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
